Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen
steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen,
frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so
lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 30,-- pro Jahr, er wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Jedes Mitglied erhält eine Membership
Card und eine Auto-Vignette. Sie sind ein Jahr gültig.
Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift "IPA aktuell" erscheint 4mal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.
Antragsformular
Achtung:
Wegen der Änderungen beim Datenschutz: Bitte nur noch den neuen Mitgliedsantrag verwenden!